Die Teilhabe Wetterau gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) ist bemüht ihre Internetseiten https://teilhabe-wetterau.de im Einklang mit dem am 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zu gestalten.
Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Gemäß dem BFSG sind Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit, die für öffentlichen Stellen schon länger vorgeschrieben ist, wird somit auch für private Unternehmen Pflicht.
Ab 28. Juni 2025 sind private Anbieter dazu verpflichtet, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten.
Maßstab für die Bewertung der Barrierefreiheit des vorliegenden Prüfobjekts sind die Erfolgskriterien des internationalen Standards, der WCAG 2.1 auf Level AAA, sowie der europäischen Norm EN 301 549 Version 3.2.1. Der Test wird BITV-analog durchgeführt.
Die Bewertung des Ergebnisses des Tests erfolgt, analog zum WCAG-Konformitätsansatz, für jede geprüfte Seite einzeln. Dabei wird aufgezeigt, wie viele der mindestens 88 Anforderungen/Prüfschritte erfüllt bzw. nicht erfüllt wurden. Laut WCAG werden nur Seiten als konform gesehen, die alle Erfolgskriterien erfüllen. Um das Qualitätsziel „BITV/WCAG konform“ zu erreichen, müssen alle Prüfschritte mit dem Erfolgskriterium „erfüllt“ oder „eher erfüllt“ bewertet werden. Prüfschritte, die mit „teilweise erfüllt“ und schlechter bewertet werden, bedeuten, dass die Seite „nicht BITV/WCAG konform“ ist.
Maßstab für die Einschätzung der Barrierefreiheit sind die Erfolgskriterien des internationalen Standards, der WCAG 2.1 auf Level AAA, sowie der europäischen Norm EN 301 549 Version 3.2.1.
Es werden derzeit nicht alle oben genannten Anforderungen vollständig erfüllt. Die Webseiten sind damit nicht vollständig barrierefrei.
Die Barrierefreiheit des Teilhabe Wetterau-Webauftritts ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Einige Bereiche sind besonders zugänglich und entsprechen weitestgehend den Anforderungen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem Prüfergebnis vom 11. Juni 2024. Die Webauftritte wurden nach höchstmöglichem Maß inklusive der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Level AAA getestet.
Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als nicht vollständig barrierefrei identifiziert:
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2024 auf der Grundlage einer vorangehenden Überprüfung nach den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (V. 3.2.1) durch die Firma msg BiN GmbH erstellt.
Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie mitteilen per E-Mail an c.rueb@teilhabe-wetterau.de.
Die Internetseite https://teilhabe-wetterau.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über die durch die EN 301 549 beschriebenen Anforderungen an die Barrierefreiheit hinaus:
msg BiN GmbH, 2024
Teilhabe Wetterau gGmbH
Bahnhofstraße 61
63667 Nidda
06043 801 250
info@teilhabe-wetterau.de
Die Teilhabe Wetterau fördert, unterstützt und begleitet Menschen mit geistigen und mit schwerst-mehrfachen Behinderungen sowie Menschen mit psychischen oder seelischen Einschränkungen. Gesellschaftliche Teilhabe, berufliche Qualifikation und Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind unsere wesentlichen Zielsetzungen.
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