Hinweisgeberschutz

Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Die Teilhabe Wetterau hat eine Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingeführt. Große Unternehmen müssen eine Meldestelle haben, damit die Mitarbeiter (Hinweisgeber oder Whistleblower) Verstöße gegen Gesetze melden können. Die Mitarbeiter sollen dafür keine Probleme am Arbeitsplatz bekommen, wie Kündigung oder schlechte Behandlung. Die Meldestelle der Teilhabe Wetterau ist an den externen Datenschutzbeauftragten, die gds – Gesellschaft für Datenschutz Mittelhessen mbH, angegliedert.

Sichere Meldung

Hinweise können vertraulich und datenschutzgerecht an die Meldestelle geschickt werden. Die Identität des Hinweisgebers bleibt geheim. Wenn der Hinweisgeber es nicht ausschließt, werden die Meldungen anonym gemacht, sodass die Teilhabe Wetterau nicht weiß, wer gemeldet hat. Der Datenschutzbeauftragte muss laut Gesetz verschwiegen sein.

Was wird gemeldet?

Jeder kann der Meldestelle Hinweise geben zu:

  • Straftaten
  • Verstößen gegen geltendes Recht
  • Verstößen gegen bestimmte Gesetze
  • Verstößen gegen Verträge oder Richtlinien.

Persönliche Probleme, allgemeine Beschwerden und Verstöße gegen das Kündigungsschutzgesetz gehören nicht dazu. Das soll man der internen Beschwerdestelle der Teilhabe Wetterau melden, die auch vertraulich damit umgeht.

Die Meldestelle sagt, man soll auch melden, wenn man unsicher ist, ob es ein Verstoß nach HinSchG ist. Die Meldestelle prüft dann, ob es wirklich ein Verstoß nach dem Gesetz ist.

Wie wird gemeldet?

Man kann telefonisch, per Brief oder E-Mail melden. Die Meldestelle empfiehlt eine E-Mail, weil alles gut dokumentiert werden kann. Für komplett anonyme Meldungen sollte man nicht das Firmen-E-Mail, Post- oder Telefonsystem nutzen.

Melde-Stelle für Verstöße gegen Gesetze

Kennzeichnung für die leichte Sprache

Die Teilhabe Wetterau hat eine Melde-Stelle für Verstöße gegen Gesetze.

Bei der Melde-Stelle gilt das Hinweis-Geber-Schutz-Gesetz (HinSchG).

Das Gesetz sagt:
Mitarbeiter können Verstöße gegen Gesetze melden.
Die Mitarbeiter dürfen deswegen keine Probleme am Arbeitsplatz bekommen:
Zum Beispiel gekündigt werden oder schlecht behandelt werden.

Die Meldestelle ist bei der:
Gesellschaft für Datenschutz Mittelhessen mbH.
Dort ist auch der Datenschutz-Beauftragte von der Teilhabe Wetterau.

Anonyme Meldung

Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt.
Wir halten uns an den Datenschutz.
Wir erfahren Ihren Namen von der Melde-Stelle nicht.
Außer wenn Sie das wünschen.
Die Melde-Stelle muss laut Gesetz verschwiegen sein.

Das können Sie melden

Hinweise zum Beispiel über:

  • Straftaten
  • Verstöße gegen Gesetze.

Sie wollen etwas melden.
Aber Sie wissen nicht genau:
Ist es wirklich ein Verstoß gegen ein Gesetz?
Die Melde-Stelle sagt:
Melden Sie auf jeden Fall.
Wir prüfen, ob es ein Verstoß gegen ein Gesetz ist.

Die Melde-Stelle ist nicht zuständig für

  • persönliche Probleme
  • Beschwerden
  • Verstöße gegen das Kündigungs-Schutz-Gesetz.

Das melden Sie bei der Beschwerde-Stelle von der Teilhabe Wetterau.

So können Sie Verstöße melden

Die Melde-Stelle sagt:
Schreiben Sie am besten eine E-Mail.
Sie können aber auch anrufen oder einen Brief schreiben.
Nutzen Sie dafür Ihre private E-Mail-Adresse oder Ihr privates Telefon.

gds – Gesellschaft für Datenschutz Mittelhessen mbH

Vertraulich: Hinweis

Auf der Appeling 8

35043 Marburg

0 64 21  80 413 10

hinweis@gdsm.de

Weitere Infos

Was gibt es noch Interessantes:
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